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BVerwG, 25.01.1988 - 5 B 96.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Bedeutsamkeit der Frage der Statthaftigkeit einer typisierten Bedarfsdeckung durch Regelsätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.06.1987 - 4 A 175/86
- BVerwG, 25.01.1988 - 5 B 96.87
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum …
Dies entspricht - unbeschadet des Beschlusses des Senats vom 25. Januar 1988 - BVerwG 5 B 96.87 - (Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 5 = NDV 1988, 284), wonach ein Verwaltungsgericht einen Träger der Sozialhilfe nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu einer Hilfeleistung verpflichten könnte, die regelmäßig die Regelsatzhilfe übersteigt - der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. bereits BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] …sowie Beschlüsse vom 23. Dezember 1975 - BVerwG 5 ER 228.75 - - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
Gerichtliche Kontrolle der Regelsatzfestsetzung
1988 - BVerwG 5 B 96.87 -, NDV 1988, 284) ausgeführt, es sei einem einzelnen Träger der Sozialhilfe verwehrt, unter Mißachtung der Festsetzung der Regelsätze eine höhere Regelsatzhilfe zu gewähren und ebensowenig könne ein Verwaltungsgericht einen Träger der Sozialhilfe außerhalb des Anwendungsbereiches des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu einer Hilfeleistung verpflichten, die regelmäßig die Regelsatzhilfe übersteige. - LSG Hessen, 07.09.2006 - L 9 B 158/06
Umfang der Regelleistung nach dem SGB 2
Im Übrigen folgt aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Regelsatzverordnung nach § 22 BSHG, dass Haushaltsenergie mit den Regelsätzen abgegolten ist (Beschluss vom 25. Januar 1988 - 5 B 96/87 - ZfS 1989, 56; Urteil vom 25. November 1993 - 5 C 8/90 - BVerwGE 94, 326). - VGH Hessen, 27.06.1991 - 9 TG 1258/91
Zum Mehrbedarf für Krankenkost bei Diabetes mellitus
Da es jedoch dem einzelnen Träger der Sozialhilfe, also auch der Antragsgegnerin, verwehrt ist, unter Mißachtung der Festsetzung durch die zuständige Landesbehörde eine höhere Regelsatzleistung zu gewähren (BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1988, 5 B 96.87, NDV 1988, 284), muß es bei dem Regelsatz verbleiben, den die Antragsgegnerin in die Bedarfsberechnung bei der Antragstellerin eingestellt hat.